Sachverständigenkosten
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf Inanspruchnahme eines eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen, zur Beweissicherung, Feststellung des Schadens und Kalkulation des Schadensumfanges.
Dies gilt auch, wenn die eintrittspflichtige Versicherung des Unfallgegners bereits einen Kfz-Sachverständigen beauftragt hat, oder wenn bereits ein Gutachten im Auftrag der Versicherung erstellt wurde.
Die Kosten für das Gutachten im Auftrag des Geschädigten gehören zum Gesamtschaden und müssen von der eintrittspflichtigen Versicherung des Unfallgegners übernommen werden (Rechtsprechung).
Nach einem Unfallschaden sollte das Fahrzeug, aus Gründen der Beweissicherung, grundsätzlich durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen besichtigt werden.
Im Rahmen der Besichtigung entscheidet sich dann die weitere Vorgehensweise.
Aus Gründen der Verhältnissmässigkeit sollte ein Schadensgutachten erst ab einem Fahrzeugschaden von ca. EUR 700,00 erstellt werden.
Unterhalb dieser Grenze ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Die meisten Kfz-Sachverständigen erstellen deshalb bei Unterschreiten dieser Grenze einen Kostenvoranschlag.
Die Kosten hierfür können, wie die Kosten für ein Gutachten, bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Die Sachbearbeiter bei den Versicherern kennen die Rechte der Geschädigten sehr genau, versuchen jedoch im Rahmen von Kosteneinsparungen (Schadensmanagement) den Geschädigten von seinen Rechten abzubringen.
Beim Erstkontakt wird dem Geschädigten in der Regel mitgeteilt, dass die Versicherung ggf. eintrittspflichtig sei und den Schaden ohne Probleme regulieren werde.
Diese Anrufer sind speziell geschulte, besonders freundliche Mitarbeiter eines 24-Stunden Call-Centers, ohne Kompetenz bei der weiteren Schadensabwicklung.
Im Rahmen dieses Gespräches wird den Geschädigten fast immer ein „Komplettservice“ angeboten.
Dieser Service enthält einen (eigenen) „Sachverständigen“ der Versicherung, einen Mietwagen und die Auswahl eines Reparaturbetriebes.
Der Sachverständige ist entweder ein Mitarbeiter der Versicherung oder ein Vertragssachverständiger der Versicherung.
Mietwagenfirma und Reparaturfirma sind natürlich auch Vertragsbetriebe der Versicherer.
Dieser „freundliche Fullservice“ der Versicherung hat nur ein einziges Ziel.
Man will die eigenen Leute ins „Spiel“ bringen, um mit diesen die Kosten des Schadens für die Versicherung zu „drücken“.
Teilweise gnadenlos und stets auf Kosten der Geschädigten.
Hierdurch werden die unabhängigen Unfallexperten wie Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte bereits im Vorfeld ausgeschaltet – mit weitreichenden Folgen für die weitere Schadensabwicklung (siehe auch Haftpflichtschaden).
Bei einem unverschuldeten Unfall sollte der Geschädigte, aus Gründen der Beweissicherung sowie einer objektiven und unabhängigen Schadensermittlung, immer einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen.
Die Kosten für einen eigenen Kfz-Sachverständigen sind Teil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.