Wenn es “gekracht” hat, ist die Ratlosigkeit oft groß bei den unfallbeteiligten Parteien. An der Unfallstelle sollten sämtliche Maßnahmen ergriffen werden, um Beweise zu sichern. Bei der Schadensabwicklung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Niemals dem gegnerischen Versicherer die Abwicklung des Schadens überlassen bzw. unter keinen Umständen auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen.
- Beauftragung eines eigenen Sachverständigen zur genauen Feststellung des Fahrzeugschadens und ggf. zur Beweissicherung an der Unfallstelle.
- Beauftragung eines eigenen Rechtsanwaltes zur Durchsetzung sämtlicher Forderungen.
- Bei Bedarf Beauftragung einer Werkstatt mit der Instandsetzung des Fahrzeuges.
- Sofern erforderlich, die Inanspruchnahme eines Mietwagens.
Die folgende Ausarbeitung und die Begriffserklärungen sollen dazu dienen, für den “verunfallten Laien” etwas Licht in das Dunkel bei der Gesamtabwicklung eines Unfallschadens zu bringen.
- Haftpflichtschaden
- Kaskoschaden
- 130%-Regelung
- Anmeldekosten-abmeldekosten
- Abschleppkosten
- Betriebsgefahr
- Eigenersparnis
- Ersatzteilzuschläge
- Falsche Angaben
- Fiktive Abrechnung
- Mehrwertsteuer
- Mietwagen
- Nachbesichtigung
- Nutzungsausfall
- Partnerwerkstatt
- Rechtsanwaltskosten
- Restwert
- Sachverständigenkosten
- Schadensminderungspflicht
- Schmerzensgeld
- Umbaukosten
- Ummeldekosten
- Unkostenpauschale
- Vorhaltekosten
- Vorschaden
- Wertminderung